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Gewerbe anmelden in Hamburg: Ablauf, Unterlagen und Steuern

RedaktionVeröffentlicht am
Gewerbe anmelden in Hamburg: Ablauf, Unterlagen und Steuern
Foto: Olgi auf Unsplash

Ein Gewerbe meldest du in Hamburg beim Bezirksamt an, und zwar spätestens an dem Tag, an dem du mit der Tätigkeit anfängst. Am einfachsten geht das online über das Hamburg Serviceportal. Die Anmeldung selbst kostet eine Verwaltungsgebühr, die dir im Online-Verfahren angezeigt wird. Teurer wird es später, wenn Gewerbesteuer und eventuell Beiträge zur Handelskammer dazukommen. Dieser Ratgeber zeigt dir, ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst, welche Unterlagen du in Hamburg brauchst, was nach der Anmeldung automatisch passiert und wo Gründer typischerweise stolpern.

Wer in Hamburg ein Gewerbe anmelden muss

Die Pflicht steht in Paragraf 14 der Gewerbeordnung, einem Bundesgesetz. Anmelden muss, wer eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft und mit der Absicht betreibt, Gewinn zu erzielen. Dazu zählen der Onlineshop, der Hausmeisterservice, das Café, der Handel mit gebrauchten Möbeln über Kleinanzeigen, sobald er regelmäßig läuft, und die Handwerksfirma. Auf die Höhe des Umsatzes kommt es nicht an: Auch ein Nebengewerbe mit ein paar hundert Euro im Jahr braucht eine Anmeldung.

Ausgenommen sind die freien Berufe nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes. Wer als Ärztin, Anwalt, Architektin, Übersetzer, Journalistin, Lehrer oder in einem vergleichbaren Beruf selbstständig arbeitet, meldet kein Gewerbe an, sondern teilt die Selbstständigkeit nur dem Finanzamt mit. Dasselbe gilt für Land- und Forstwirtschaft sowie für die reine Verwaltung eigenen Vermögens, etwa die Vermietung einer einzelnen Wohnung. Die Grenze zwischen freiem Beruf und Gewerbe ist nicht immer eindeutig. Ein Webdesigner kann je nach Tätigkeitsschwerpunkt als künstlerisch-freiberuflich oder als gewerblich gelten. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt, und diese Einstufung hat Folgen für die Gewerbesteuer.

Anmeldeberechtigt sind volljährige Personen sowie Gesellschaften. Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern und zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts nach Paragraf 112 BGB. Wer keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit hat, braucht einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. Steht dort „Erwerbstätigkeit nicht gestattet" oder nur eine Beschäftigungserlaubnis für Arbeitnehmer, nimmt das Bezirksamt die Anmeldung zwar unter Umständen entgegen, du darfst das Gewerbe aber nicht ausüben.

Erlaubnispflichtige Gewerbe brauchen vorher eine Genehmigung

Für die meisten Tätigkeiten reicht die reine Anzeige beim Bezirksamt. Bei einigen Gewerben verlangt das Gesetz aber vorher eine Erlaubnis, eine Sachkundeprüfung oder einen Eintrag in ein Register. Ohne diese Nachweise ist die Gewerbeanmeldung unvollständig, und du darfst nicht loslegen.

Die wichtigsten Fälle:

Für diese Erlaubnisse prüft die Behörde häufig die persönliche Zuverlässigkeit. Dafür verlangt sie ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beides beantragst du beim Bundesamt für Justiz, online oder im Kundenzentrum. Plane dafür ein bis zwei Wochen Vorlauf ein, denn die Dokumente kommen per Post an die Behörde.

Unterlagen zum Abhaken

Welche Nachweise du brauchst, hängt von der Rechtsform ab. Für die meisten Einzelunternehmen ist die Liste kurz.

Einzelunternehmen und Nebengewerbe:

Personengesellschaften wie die GbR:

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG:

Meldet jemand anderes für dich an, etwa ein Steuerberater oder eine Mitgründerin, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie deines Ausweises.

So läuft die Gewerbeanmeldung in Hamburg Schritt für Schritt

Schritt 1: Tätigkeit genau formulieren. Das Formular fragt nach der „angemeldeten Tätigkeit". Schreib sie so konkret wie möglich, etwa „Onlinehandel mit Kinderbekleidung" statt „Handel aller Art". Aus dieser Beschreibung leiten Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Statistikamt ab, wer für dich zuständig ist. Eine zu breite Formulierung kann dazu führen, dass die Handwerkskammer nachfragt oder dass du Tätigkeiten angibst, für die eine Erlaubnis nötig wäre.

Schritt 2: Online oder vor Ort anmelden. Das Hamburg Serviceportal bietet die Gewerbeanmeldung als Onlinedienst an. Du brauchst dafür ein Nutzerkonto, am besten mit Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Die Gebühr bezahlst du direkt im Verfahren. Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Gebiet deine Betriebsstätte liegt. Wer von zu Hause arbeitet, meldet also dort an, wo die Wohnung liegt. Gründer mit Sitz im Ausland oder mit mehreren Verfahren gleichzeitig können sich an den Einheitlichen Ansprechpartner Hamburg wenden, der die Anträge bündelt.

Schritt 3: Empfangsbestätigung abwarten. Die Bestätigung, umgangssprachlich Gewerbeschein, muss das Bezirksamt nach Paragraf 15 GewO innerhalb von drei Tagen ausstellen. Du brauchst sie für die Eröffnung eines Geschäftskontos, für manche Großhändler und für Förderanträge. Anfangen darfst du bei einem erlaubnisfreien Gewerbe schon mit der Anzeige, das Dokument ist keine Genehmigung.

Schritt 4: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Das Bezirksamt informiert das Finanzamt automatisch über deine Anmeldung. Trotzdem musst du selbst aktiv werden: Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit verlangt Paragraf 138 der Abgabenordnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den gibt es nur noch elektronisch über ELSTER. Hier schätzt du Umsatz und Gewinn für das erste und das zweite Jahr, entscheidest über die Kleinunternehmerregelung und bekommst am Ende deine Steuernummer. Die Schätzung bestimmt die Höhe der Vorauszahlungen. Wer zu optimistisch ist, zahlt vierteljährlich Geld im Voraus, das in der Anlaufphase fehlt.

Schritt 5: Post von Kammer und Berufsgenossenschaft einplanen. Mit der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied der Handelskammer Hamburg oder, bei handwerklicher Tätigkeit, der Handwerkskammer Hamburg. Innerhalb der ersten Wochen melden sich außerdem die zuständige Berufsgenossenschaft und oft das Statistikamt. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss sich dort ohnehin anmelden.

Kosten der Gewerbeanmeldung in Hamburg und was danach an Steuern kommt

Die einmalige Gebühr für die Anmeldung ist überschaubar. Deutlich relevanter für die Kalkulation sind die laufenden Abgaben. Die folgende Tabelle zeigt, womit du rechnen musst.

Horizontales Balkendiagramm zum Rechenbeispiel der Gewerbesteuer bei 40.000 Euro Ertrag in Hamburg mit Freibetrag, Steuerbetrag, Anrechnung und echter Mehrbelastung.
Berechnung der Gewerbesteuer und Anrechnung auf die Einkommensteuer bei 40.000 Euro Ertrag.
PostenBetrag oder RegelWann relevant
GewerbeanmeldungVerwaltungsgebühr, im Serviceportal angezeigteinmalig bei Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Empfangsbestätigunginnerhalb von 3 Tagennach der Anmeldung
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungFrist: 1 Monat nach Beginnimmer
Gewerbesteuer-Hebesatz Hamburg470 Prozentab Gewerbeertrag über dem Freibetrag
Freibetrag Gewerbesteuer24.500 EuroEinzelunternehmen und Personengesellschaften
Steuermesszahl3,5 ProzentGrundlage der Berechnung
Kleinunternehmergrenze Umsatzsteuer25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahrwenn du keine Umsatzsteuer ausweisen willst
Beitrag Handelskammerbeitragsfrei bis 5.200 Euro Gewerbeertragnicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer

Ein Rechenbeispiel zur Gewerbesteuer: Du führst ein Einzelunternehmen und hast einen Gewerbeertrag von 40.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro bleiben 15.500 Euro. Davon 3,5 Prozent ergeben einen Steuermessbetrag von 542,50 Euro. Multipliziert mit dem Hamburger Hebesatz von 470 Prozent zahlst du 2.549,75 Euro Gewerbesteuer. Ganz so hart trifft es dich aber nicht: Nach Paragraf 35 des Einkommensteuergesetzes darfst du das Vierfache des Messbetrags, hier 2.170 Euro, von deiner Einkommensteuer abziehen. Unterm Strich bleiben also rund 380 Euro echte Mehrbelastung, solange deine Einkommensteuer hoch genug ist, um die Anrechnung aufzunehmen. GmbH und UG bekommen weder den Freibetrag noch diese Anrechnung.

Bei der Handelskammer gibt es für Gründer eine zusätzliche Entlastung. Natürliche Personen, die nicht im Handelsregister stehen und deren Gewerbeertrag 25.000 Euro nicht übersteigt, sind im Jahr der Gründung und im Folgejahr vom Grundbeitrag und von der Umlage befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage. Voraussetzung ist, dass du in den fünf Jahren davor nicht schon an einem anderen Unternehmen beteiligt warst, das dich unter diese Regel fallen ließe. Die Handelskammer verschickt nach der Anmeldung einen Bescheid, auch wenn er am Ende null Euro ausweist.

Fallstricke aus der Praxis

Zu spät angemeldet. Wer ohne Anmeldung arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 146 GewO, das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen. Häufiger als das Bußgeld sind die Folgeprobleme: Das Finanzamt schätzt nachträglich, Rechnungen ohne Steuernummer werden von Geschäftskunden zurückgeschickt, und Onlineplattformen sperren Verkäuferkonten, wenn sie gewerbliches Handeln vermuten.

Falsche Einstufung als Freiberufler. Viele Selbstständige im Kreativ- und IT-Bereich gehen davon aus, keinen Gewerbeschein zu brauchen. Stuft das Finanzamt die Tätigkeit später als gewerblich ein, wird Gewerbesteuer rückwirkend fällig und die Anmeldung muss nachgeholt werden. Wer unsicher ist, beschreibt die Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genau und lässt sich die Einordnung bestätigen, bevor die ersten großen Aufträge laufen.

Umzug vergessen. Ziehst du mit dem Betrieb innerhalb Hamburgs um, zum Beispiel von Eimsbüttel nach Wandsbek, brauchst du eine Ummeldung, weil sich das zuständige Bezirksamt ändern kann. Auch eine neue Tätigkeit, die nicht zur ursprünglichen Beschreibung passt, ist anzeigepflichtig. Wer vom Onlinehandel mit Kleidung auf zusätzliche Änderungsschneiderei umsteigt, meldet das um.

Abmeldung nicht erledigt. Ein Gewerbe endet nicht dadurch, dass du keine Aufträge mehr annimmst. Solange es angemeldet ist, laufen Kammerbescheide weiter, und das Finanzamt erwartet Steuererklärungen. Die Abmeldung funktioniert über denselben Weg wie die Anmeldung, das Datum der Aufgabe gibst du dabei an.

Wohnung als Betriebsstätte ohne Rücksprache. Für die Gewerbeanmeldung reicht deine Wohnadresse. Ob du dort tatsächlich gewerblich arbeiten darfst, regelt aber der Mietvertrag. Reine Schreibtischarbeit ist meist unproblematisch. Sobald Kundschaft kommt, Waren gelagert werden oder ein Firmenschild an die Tür soll, brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Bei Eigentumswohnungen können zusätzlich Regeln der Eigentümergemeinschaft greifen.

Nebenjob neben der Anstellung. Ein Nebengewerbe musst du genauso anmelden wie ein Hauptgewerbe. Prüfe vorher deinen Arbeitsvertrag, denn viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst, und Konkurrenz zum Arbeitgeber ist in aller Regel ausgeschlossen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte außerdem wissen: Überwiegt die Selbstständigkeit zeitlich oder wirtschaftlich, wechselt der Versicherungsstatus.

Häufige Fragen

Kann ich mein Gewerbe in Hamburg komplett online anmelden?

Ja. Das Hamburg Serviceportal bietet die Gewerbeanmeldung als Onlinedienst an, inklusive Bezahlung der Gebühr. Am schnellsten geht es mit einem Nutzerkonto und der Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises. Erlaubnisse und Registereinträge lädst du als Nachweis im Verfahren hoch. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben laufen die eigentlichen Genehmigungsverfahren trotzdem separat.

Muss ich für ein kleines Nebengewerbe Gewerbesteuer zahlen?

Bei Einzelunternehmen fällt Gewerbesteuer erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Ein kleines Nebengewerbe bleibt deshalb in den meisten Fällen gewerbesteuerfrei. Die Gewerbesteuererklärung verlangt das Finanzamt trotzdem, wenn dein Gewinn über dem Freibetrag liegt.

Wie lange dauert es, bis ich den Gewerbeschein habe?

Das Bezirksamt muss die Empfangsbestätigung nach Paragraf 15 GewO innerhalb von drei Tagen ausstellen. Bei erlaubnisfreien Gewerben darfst du schon mit der Anzeige anfangen. Die Steuernummer vom Finanzamt kommt erst nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und dauert in der Regel länger als der Gewerbeschein.

Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt eine Gewerbeanmeldung?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist eine reine Umsatzsteuerfrage: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro Umsatz macht, kann auf die Umsatzsteuer verzichten. Mit der Pflicht zur Gewerbeanmeldung hat das nichts zu tun, die gilt unabhängig vom Umsatz.

Werde ich automatisch Mitglied der Handelskammer Hamburg?

Ja, mit jeder Gewerbeanmeldung entsteht die Pflichtmitgliedschaft in der Handelskammer Hamburg, bei Handwerksbetrieben in der Handwerkskammer Hamburg. Ein Beitrag fällt für nicht eingetragene Einzelunternehmer erst ab einem Gewerbeertrag über 5.200 Euro an, für Gründer mit höchstens 25.000 Euro Gewerbeertrag gelten in den ersten Jahren zusätzliche Befreiungen.