Wer sein Auto in Hamburg anmelden darf und muss
Zulassen musst du dein Auto dort, wo du mit Hauptwohnsitz gemeldet bist. Lebst du in Hamburg, ist also der LBV zuständig, und zwar egal, in welchem der sieben Bezirke du wohnst. Zwischen Altona, Wandsbek oder Harburg gibt es bei der Zulassung keinen Unterschied, alle Hamburger Fahrzeuge bekommen das Unterscheidungszeichen HH.
Bevor du zum LBV gehst, solltest du deshalb in Hamburg gemeldet sein. Die Wohnsitzanmeldung erledigst du beim Kundenzentrum deines Bezirksamts. Steht im Personalausweis noch die alte Adresse, weil du gerade erst umgezogen bist, nimmst du die Meldebescheinigung mit. Beim Reisepass ist das immer nötig, denn darin steht keine Wohnanschrift.
Halter kann auch eine Firma sein. Dann brauchst du statt des Ausweises die Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der Person, die zeichnen darf. Wie das mit dem Gewerbe in Hamburg läuft, erklären wir im Ratgeber Gewerbe anmelden in Hamburg. Ein Sonderfall sind Minderjährige: Sie können Halter sein, brauchen aber die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die bei der Zulassung dabei sein oder schriftlich zustimmen müssen.
Ohne Zulassung darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren, auch nicht vom Händlerhof bis nach Hause. Für eine einzelne Überführungsfahrt gibt es das Kurzzeitkennzeichen, dazu weiter unten mehr. Wer ganz ohne Haftpflichtversicherung fährt, begeht nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat und keine bloße Ordnungswidrigkeit.
Unterlagen zum Auto anmelden in Hamburg
Die meisten vergeblichen Wege zum LBV haben mit einem fehlenden Papier zu tun. Hak die Liste ab, bevor du losgehst.
- Personalausweis, oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), bei Gebrauchtwagen, die schon einmal zugelassen waren
- eVB-Nummer: die siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung deiner Kfz-Haftpflichtversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, ausgefüllt und unterschrieben, mit einem Konto, von dem der Zoll abbuchen darf
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU), wenn sie nicht im Teil I eingetragen ist, etwa der Prüfbericht von TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation
- bei Neuwagen: die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC-Papier), sofern der Händler die Daten nicht bereits elektronisch übermittelt hat
- bei vorheriger Zulassung: die alten Kennzeichenschilder, wenn das Auto noch nicht abgemeldet ist
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und die Ausweise beider Personen, also deinen im Original oder als Kopie und den der bevollmächtigten Person im Original
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Die eVB-Nummer bekommst du von der Versicherung, meist direkt nach Abschluss des Vertrags per E-Mail oder SMS. Sie ersetzt die frühere Doppelkarte. Das SEPA-Formular findest du auf den Seiten des Zolls und des LBV. Seit die Kfz-Steuer 2014 vom Finanzamt an die Zollverwaltung übergegangen ist, leitet die Zulassungsstelle deine Daten direkt an den Zoll weiter. Ohne gültiges Lastschriftmandat wird das Auto nicht zugelassen, es sei denn, das Fahrzeug ist steuerbefreit.
Ablauf: Termin beim LBV oder Online-Zulassung über i-Kfz
Du hast in Hamburg zwei Wege. Welcher besser passt, hängt von deinem Ausweis, den Papieren und dem Zeitdruck ab.
Weg 1: Zulassung mit Termin vor Ort
- Termin buchen. Den Termin bei einer Zulassungsstelle des LBV vereinbarst du online über hamburg.de. Die Standorte und die aktuellen Öffnungszeiten stehen im Verzeichnis des LBV. Plane die Buchung früh ein, denn freie Termine sind oft erst einige Tage später zu haben.
- Optional Wunschkennzeichen reservieren. Das geht online über die Seiten des LBV, bevor du zum Termin gehst. Reservierst du nichts, bekommst du eine freie Kombination zugeteilt.
- Unterlagen vorlegen. Am Schalter prüft die Mitarbeiterin die Papiere, trägt dich als Halter ein und teilt das Kennzeichen zu.
- Schilder prägen lassen. Mit der Kennzeichenzuteilung gehst du zu einem Schilderpräger. Die Betriebe sitzen meist direkt neben den Zulassungsstellen, du kannst die Schilder aber auch vorher online bei einem beliebigen Anbieter bestellen, wenn du die Kombination schon kennst.
- Stempeln lassen. Mit den Schildern gehst du zurück zum Schalter. Dort werden die Stempelplakette und auf dem hinteren Schild die HU-Plakette aufgeklebt. Du bekommst die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und, bei einer Erstzulassung, Teil II.
- Bezahlen. Die Gebühr zahlst du direkt bei der Zulassungsstelle.
Mit gestempelten Schildern und Teil I darfst du sofort losfahren.
Weg 2: Online zulassen mit i-Kfz
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung gibt es bundesweit seit 2015, seit September 2023 deckt sie in der vierten Ausbaustufe fast alle Zulassungsvorgänge ab, auch für Firmen. Du brauchst dafür:
- einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und deine sechsstellige PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät
- eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, den du freirubbelst; diesen Code gibt es auf Papieren, die seit 2018 ausgestellt wurden
- bei Gebrauchtwagen außerdem einen Teil I mit Sicherheitscode und Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten, die einen verdeckten Code tragen; beides gibt es seit 2015
- eVB-Nummer, Bankverbindung für die Kfz-Steuer und ein Online-Bezahlverfahren
Nach dem Antrag erhältst du einen vorläufigen Zulassungsnachweis zum Ausdrucken. Damit darfst du bis zu zehn Tage fahren, bis die Papiere und die Plaketten per Post kommen. Die Plaketten klebst du anschließend selbst auf die Schilder.
In der Praxis scheitert die Online-Zulassung meistens an älteren Papieren ohne Sicherheitscode oder daran, dass jemand die PIN vergessen hat. Die PIN setzt du bei einem Kundenzentrum zurück oder bestellst sie über den PIN-Rücksetzbrief neu, das dauert aber einige Tage. Bei einem Gebrauchtwagen aus Privathand solltest du vor dem Kauf auf die Papiere schauen. Fehlt dort der Code, bleibt nur der Termin vor Ort.
Kosten für die Zulassung in Hamburg
Die Gebühren für die Zulassung legt der Bund in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Hamburg kann deshalb keine eigenen Sätze erheben. Die genauen Beträge veröffentlicht der LBV auf seiner Gebührenseite. Insgesamt setzt sich der Preis aus mehreren Posten zusammen, die bei verschiedenen Stellen anfallen.
| Posten | Wer kassiert | Wovon der Betrag abhängt |
|---|---|---|
| Zulassungsgebühr | LBV | Art des Vorgangs: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung; online ist die Gebühr in der Regel etwas niedriger |
| Wunschkennzeichen | LBV | fester Zuschlag laut GebOSt, dazu ein Aufschlag für die Online-Reservierung |
| Kennzeichenschilder | privater Schilderpräger | Anbieter, Format und Material; die Preise vergleichen lohnt sich |
| Kfz-Steuer | Zoll | Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart; der Zoll bucht jährlich im Voraus ab |
| Kfz-Haftpflicht | Versicherung | Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsrabatt |
| Kurzzeitkennzeichen (Sonderfall) | LBV, dazu Schilder und eine eigene Versicherung | gilt höchstens fünf Tage |
Als Größenordnung liegt die Zulassung selbst bei einem niedrigen zweistelligen Betrag. Die Schilder kosten oft ähnlich viel. Am meisten sparst du, wenn du die Schilder vorab online bestellst, statt sie direkt am Standort prägen zu lassen. Teuer wird es bei wiederholten Wegen, etwa wenn du ohne gültige eVB am Schalter stehst und neu buchen musst.
Die Kfz-Steuer berechnet der Zoll, nicht der LBV. Den Bescheid bekommst du einige Wochen nach der Zulassung per Post. Das Bundesfinanzministerium bietet online einen Kfz-Steuer-Rechner an, mit dem du den Betrag vorher abschätzen kannst. Für reine Elektroautos gibt es eine zeitlich befristete Steuerbefreiung, deren genaue Bedingungen der Zoll erklärt.
Sonderfälle: Umzug, Gebrauchtwagen, Abmeldung und Überführung
Umzug nach Hamburg mit eigenem Auto. Seit dem 1. Januar 2015 musst du dein Kennzeichen beim Umzug nicht mehr wechseln. Ein Auto mit PI oder SE darf sein Kennzeichen also behalten, auch wenn du jetzt in Eimsbüttel wohnst. Die neue Anschrift musst du nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aber unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Das erledigt der LBV. Willst du trotzdem ein HH-Kennzeichen, beantragst du beim gleichen Termin eine Umkennzeichnung, dafür fallen eine höhere Gebühr und neue Schilder an.
Umzug innerhalb Hamburgs. Auch hier gilt die Pflicht, die Adresse im Teil I ändern zu lassen. Ein neues Kennzeichen brauchst du nicht, weil sich der Zulassungsbezirk nicht ändert.
Gebrauchtwagen kaufen. Der Verkäufer muss dir Teil I, Teil II und den letzten HU-Bericht übergeben. Ist das Auto noch auf ihn zugelassen, kannst du es mit den alten Kennzeichen direkt auf dich umschreiben lassen. Dann bleibt die Versicherung des Vorbesitzers bis zur Umschreibung zuständig, was zu Streit führen kann. Sicherer ist es, wenn der Verkäufer abmeldet und du mit deiner eigenen eVB neu zulässt. Achte darauf, dass im Kaufvertrag Uhrzeit und Datum der Übergabe stehen.
Neuwagen vom Händler. Viele Autohäuser übernehmen die Zulassung gegen eine Servicepauschale. Das spart den Termin, kostet aber meist mehr als der eigene Weg zum LBV. Lass dir in diesem Fall vorher schriftlich geben, welche Kosten genau enthalten sind. Die erste Hauptuntersuchung ist bei einem Neuwagen nach 36 Monaten fällig.
Auto abmelden. Die Außerbetriebsetzung geht ebenfalls vor Ort oder online, online dann mit Sicherheitscode auf Teil I und den Plaketten. Du brauchst Teil I und die Schilder. Die Versicherung und der Zoll werden automatisch informiert, die zu viel gezahlte Steuer erstattet der Zoll.
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen. Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gibt es Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Rand, die höchstens fünf Tage gelten. Du brauchst dafür eine eigene eVB für Kurzzeitkennzeichen. Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2015 bekommst du sie nur noch für Fahrzeuge mit gültiger HU oder für eine Fahrt zur nächsten Prüfstelle.
Saisonkennzeichen. Wer sein Cabrio oder Motorrad nur im Sommer fährt, kann ein Kennzeichen mit festem Zeitraum beantragen, mindestens zwei und höchstens elf Monate. Steuer und Versicherung zahlst du dann nur für diese Monate. Außerhalb des Zeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum stehen, auch nicht geparkt.
Typische Fallstricke beim Auto anmelden in Hamburg
Der häufigste Fehler ist eine falsche Reihenfolge beim Umzug. Wer sein Auto in Hamburg anmelden will, bevor die Wohnsitzanmeldung erledigt ist, wird am Schalter wieder weggeschickt. Erst Kundenzentrum, dann LBV. Wer frisch nach Hamburg zieht, sollte beide Termine deshalb mit ein paar Tagen Abstand buchen.
Ähnlich oft scheitert der Termin an der Vollmacht. Schickst du jemanden zur Zulassung, braucht die Person eine schriftliche Vollmacht mit deiner Unterschrift, deinen Ausweis oder eine Kopie davon und ihren eigenen Ausweis im Original. Bei Firmen muss erkennbar sein, dass die unterschreibende Person das Unternehmen vertreten darf. Das SEPA-Mandat muss der Kontoinhaber unterschreiben. Gehört das Konto deinem Partner, unterschreibt also er.
Eine abgelaufene Hauptuntersuchung verhindert die Zulassung nicht in jedem Fall, schränkt dich aber ein. Ist die HU überfällig, bekommst du die Zulassung erst nach der Untersuchung, oder du nutzt ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle. Prüfe beim Gebrauchtwagenkauf deshalb das Datum auf der Plakette.
Bei der eVB solltest du auf die richtige Variante achten. Für eine normale Zulassung, ein Saisonkennzeichen und ein Kurzzeitkennzeichen gibt es jeweils eigene eVB-Typen. Eine falsche Nummer fällt erst am Schalter auf.
Für die Online-Zulassung gilt: Nicht jedes Papier eignet sich. Fahrzeugbriefe aus der Zeit vor 2018 haben keinen verdeckten Code. In diesem Fall bringt dir auch der beste Personalausweis nichts.
Nach der Anmeldung kommt in Hamburg oft gleich die nächste Frage: Wo stellst du das Auto ab? In vielen inneren Stadtteilen gilt Bewohnerparken, und der Bewohnerparkausweis setzt voraus, dass das Fahrzeug auf dich zugelassen ist und du im Gebiet gemeldet bist. Den Antrag stellst du erst, wenn Teil I mit deiner Adresse vorliegt. Brauchst du das Auto nur für einzelne Strecken, lohnt der Vergleich mit dem Deutschlandticket im HVV, bevor du Steuer und Versicherung für ein zweites Fahrzeug zahlst.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto in Hamburg ohne Termin anmelden?
Für die Zulassung vor Ort brauchst du beim LBV grundsätzlich einen Termin, den du online über hamburg.de buchst. Ohne Termin kommst du nur über i-Kfz zum Ziel, also mit Online-Ausweisfunktion und Papieren mit Sicherheitscode.
Muss ich beim Umzug nach Hamburg ein HH-Kennzeichen beantragen?
Nein. Seit 2015 darfst du dein bisheriges Kennzeichen behalten. Melden musst du aber die neue Adresse beim LBV, damit sie in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird. Ein HH-Kennzeichen bekommst du nur, wenn du es ausdrücklich willst.
Wie lange dauert die Zulassung?
Bei einem Termin mit vollständigen Unterlagen bist du meist an einem Vormittag fertig, inklusive Schilderprägen. Online bekommst du den vorläufigen Nachweis direkt nach dem Antrag und kannst damit bis zu zehn Tage fahren. Papiere und Plaketten kommen per Post.
Brauche ich in Hamburg eine Umweltplakette?
Für die Zulassung brauchst du keine. Hamburg hat keine Umweltzone eingerichtet. Fährst du regelmäßig in Städte mit Umweltzone, etwa nach Hannover oder Berlin, besorgst du dir die Plakette bei einer Prüfstelle oder online beim LBV.
Wer sagt mir, wie hoch meine Kfz-Steuer ist?
Die Kfz-Steuer setzt das Hauptzollamt fest, nicht der LBV. Den Bescheid bekommst du nach der Zulassung per Post. Vorher kannst du den Betrag mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums abschätzen, dafür brauchst du Hubraum, CO2-Wert und Antriebsart aus dem Fahrzeugschein.

