Fördern und Wohnen Hamburg: Unterkunft, Zugang und Kosten

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Fördern und Wohnen Hamburg: Unterkunft, Zugang und Kosten

Fördern und Wohnen Hamburg, abgekürzt f & w, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie betreibt im Auftrag der Stadt die Unterkünfte für wohnungslose und geflüchtete Menschen. Einen Platz bekommst du dort in der Regel nicht durch eine Bewerbung bei f & w. Zuständig ist die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in deinem Bezirksamt, bei Geflüchteten die Stelle, die nach der Erstaufnahme verteilt. Viele Betroffene verlieren Zeit, weil sie das nicht wissen. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch auf einen Platz hat und wie du dorthin kommst. Außerdem geht es darum, wer die Gebühr bezahlt und wie du aus der Unterkunft wieder in eine eigene Wohnung ziehst.

Was Fördern und Wohnen in Hamburg macht und wen es betrifft

Die Hauptaufgabe von f & w heißt in der Verwaltungssprache öffentlich-rechtliche Unterbringung, kurz örU. Gemeint ist ein Dach über dem Kopf für Menschen, die ihre Wohnung verloren haben oder nie eine hatten. Die Stadt muss diese Unterbringung sicherstellen, damit niemand unfreiwillig auf der Straße schlafen muss. Die Grundlage dafür ist das allgemeine Ordnungsrecht: Unfreiwillige Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit, deshalb muss die Stadt einschreiten.

Wer in einer f & w-Unterkunft lebt, gehört meist zu einer dieser Gruppen:

Neben den Folgeunterkünften betreibt f & w Angebote für akute Notlagen. Das Pik As in der Neustadt ist eine Übernachtungsstätte für obdachlose Männer. Das Frauenzimmer nimmt obdachlose Frauen auf. Im Winter kommt das Winternotprogramm dazu, das die Sozialbehörde jedes Jahr vom 1. November bis zum 31. März finanziert und f & w überwiegend betreibt. Diese Angebote sind niedrigschwellig: Du kommst abends hin, ein Bescheid vom Bezirksamt ist dafür nicht nötig.

Auch für Menschen ohne eigene Notlage ist f & w ein Thema. Wer neben einer geplanten Unterkunft wohnt, hat Fragen zu Belegung und Ansprechpartnern. f & w beschäftigt außerdem viele Menschen in Sozialarbeit, Hausverwaltung und Technik, deshalb landen auch Jobsuchende über diesen Suchbegriff hier. Darum geht es weiter unten kurz.

Voraussetzungen: Wer in Hamburg einen Platz bei f & w bekommt

Entscheidend ist die Frage, ob du wohnungslos bist oder es unmittelbar wirst. Die Fachstelle prüft, ob du die Notlage aus eigener Kraft beenden kannst. Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann oder Geld für ein Zimmer hat, bekommt in der Regel keinen Platz. Das Amt erwartet in diesem Fall, dass du diese Möglichkeit erst ausschöpfst.

Zuständig ist der Bezirk, in dem du zuletzt gewohnt hast oder in dem du dich gerade tatsächlich aufhältst. Hamburg hat sieben Bezirke: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Jedes dieser Bezirksämter hat eine eigene Fachstelle für Wohnungsnotfälle. Ein bestimmter Aufenthaltsstatus ist für die reine Unterbringung keine Voraussetzung, da die Pflicht zur Gefahrenabwehr für alle gilt, die in Hamburg obdachlos sind. Für Sozialleistungen, mit denen die Gebühr bezahlt wird, gelten dagegen eigene Regeln. Davon handelt der Abschnitt zu den Kosten.

Bei Geflüchteten läuft es anders. Nach der Ankunft wohnen sie zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Ist die Erstaufnahmephase vorbei, folgt der Umzug in eine Folgeunterkunft, die meist f & w betreibt. Diesen Wechsel organisieren die Behörden. Ein eigener Antrag bei der Fachstelle ist dafür nicht nötig. Fragen zum Aufenthaltsrecht klärt das Amt für Migration, nicht f & w.

Ein Sonderfall sind Wohnangebote der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Sie haben mit Obdachlosigkeit nichts zu tun. Hier entscheidet der Träger der Eingliederungshilfe über den Bedarf auf Grundlage des Neunten Sozialgesetzbuchs, f & w ist dann nur einer von mehreren möglichen Anbietern.

Ablauf: So kommst du über die Fachstelle in eine Unterkunft

Der Weg in eine Unterkunft hat feste Stationen. Was du wann tun solltest:

  1. Früh zur Fachstelle gehen. Liegt eine Kündigung oder Räumungsklage vor, melde dich sofort. Warte nicht erst auf den Räumungstermin. Die Fachstelle kann in diesem Stadium oft noch die Wohnung retten, ein Platz in einer Unterkunft ist erst der zweite Schritt.
  2. Unterlagen mitbringen. Nimm Ausweis, Mietvertrag, Kündigung oder Räumungsklage, den Bescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe oder Rente und Einkommensnachweise mit. Je vollständiger die Mappe ist, desto schneller kann die Fachstelle entscheiden.
  3. Gespräch und Prüfung. Die Fachstelle klärt, wie es zur Notlage gekommen ist, welche Alternativen es gibt und ob es Kinder, gesundheitliche Einschränkungen oder andere besondere Bedarfe gibt.
  4. Zuweisung. Erkennt die Fachstelle die Notlage an, weist sie dir einen Platz zu, meist in einer Unterkunft von f & w. Die Zuweisung ist ein Verwaltungsakt, du bekommst sie also schriftlich.
  5. Einzug und Nutzungsverhältnis. In der Unterkunft meldest du dich beim Unterkunftsmanagement von f & w. Dort bekommst du dein Zimmer oder deinen Platz und unterschreibst die Hausordnung. Von nun an fällt eine Nutzungsgebühr an.
  6. Wohnsitz ummelden. Die Unterkunft ist dein Wohnsitz, das musst du im Kundenzentrum melden. Ohne Meldeadresse kommt bei Jobcenter und Krankenkasse Post nicht an, und Bescheide gehen ins Leere.

Wichtig für die Erwartungen: Wo du landest, kannst du kaum mitbestimmen. Die Fachstelle vergibt freie Plätze, und die liegen nicht unbedingt im eigenen Stadtteil. Wer Kinder an einer bestimmten Schule hat oder in einem bestimmten Viertel arbeitet, sollte das im Gespräch klar sagen. Die Fachstelle kann es berücksichtigen, muss es aber nicht.

In vielen Unterkünften teilst du Zimmer oder zumindest Küche und Sanitärräume. Für einzelne Personen ist ein Einzelzimmer keine Selbstverständlichkeit. Familien bekommen in der Regel zusammenhängende Räume.

Akut, also nachts oder am Wochenende, ist die Fachstelle nicht erreichbar. Dann sind Pik As für Männer, Frauenzimmer für Frauen und im Winter das Winternotprogramm die Anlaufstellen. Am nächsten Werktag gehst du trotzdem zur Fachstelle, denn eine Übernachtungsstätte ersetzt keine Zuweisung in eine Folgeunterkunft.

Kosten: Was die Nutzungsgebühr bedeutet und wer sie zahlt

Ein Platz bei f & w ist nicht kostenlos. Für die Unterbringung erhebt die Stadt eine Nutzungsgebühr, die in einer Gebührenordnung festgelegt ist. Sie deckt Unterkunft, Heizung, Strom, Wasser und die Bewirtschaftung ab. Weil in diesen Betrag Personal, Bewachung und Reinigung einfließen, fällt die Gebühr pro Person spürbar höher aus als die Miete für ein vergleichbares WG-Zimmer. Den aktuellen Betrag findest du in der geltenden Gebührenordnung der Stadt, die die zuständige Behörde auf hamburg.de veröffentlicht.

Wer die Gebühr am Ende trägt, hängt von deinem Einkommen ab:

Deine SituationWer die Gebühr trägtWas du tun musst
BürgergeldJobcenter als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB IIZuweisung und Gebührenbescheid beim Jobcenter einreichen
Sozialhilfe oder Grundsicherung im AlterGrundsicherungs- und Sozialamt im Bezirk nach SGB XIIBescheide an das Amt weiterleiten
Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzZuständige LeistungsbehördeIn der Regel automatisch, Bescheide aufheben
Eigenes Einkommen oberhalb der BedarfsgrenzeDu selbst, ganz oder anteiligGebühr monatlich bezahlen, sonst entstehen Schulden
Einkommen knapp über der GrenzeAnteilig Du und JobcenterAntrag auf aufstockende Leistungen stellen

Die letzten beiden Zeilen betreffen vor allem Erwerbstätige. Wer arbeitet und in einer Unterkunft lebt, ist von der vollen Gebühr manchmal überrascht. Prüfe deshalb mit dem Jobcenter, ob du trotz Lohn aufstockende Leistungen bekommst. Liegt dein Einkommen knapp über der Grenze, kann die hohe Gebühr den Bedarf so weit anheben, dass doch ein Anspruch entsteht.

Ein Fehler aus der Praxis: Der Gebührenbescheid kommt an die Unterkunftsadresse, und niemand reicht ihn beim Jobcenter ein. Dann läuft die Forderung auf deinen Namen auf. Leite jeden neuen Bescheid deshalb sofort weiter und hebe eine Kopie auf.

Wohnung behalten: Die Fachstelle hilft schon vor der Räumung

Die Unterkunft bei f & w ist für die Stadt der letzte Schritt. Vorher kommt die Prävention, und hier hast du oft mehr Möglichkeiten, als du denkst.

Bei Mietschulden kann die Fachstelle oder das Jobcenter die Rückstände übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Die Grundlage dafür ist § 22 Absatz 8 SGB II für Menschen mit Bürgergeld und § 36 SGB XII für alle anderen mit geringem Einkommen. Meist geschieht das als Darlehen, das du in Raten zurückzahlst.

Die Frist, die du kennen musst, steht im Mietrecht. Hat der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, wird die Kündigung unwirksam, wenn die Rückstände spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage vollständig beglichen sind. So regelt es § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB. Diese sogenannte Schonfristzahlung funktioniert allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren. Eine zusätzlich ausgesprochene ordentliche Kündigung beseitigt sie nicht automatisch. Lass deshalb jede Kündigung von einer Mieterberatung prüfen.

Geht beim Amtsgericht eine Räumungsklage wegen Mietschulden ein, informiert das Gericht die zuständige Stelle, damit sie dir rechtzeitig Hilfe anbieten kann. Darauf solltest du dich nicht verlassen. Wer selbst zur Fachstelle geht, sobald die Klage im Briefkasten liegt, hat die volle Zwei-Monats-Frist zur Verfügung.

Raus aus der Unterkunft: Dringlichkeit und Wohnungssuche

Die Unterkunft ist als Übergang gedacht. In der Praxis bleiben viele Menschen lange, weil der Hamburger Wohnungsmarkt für Haushalte mit kleinem Einkommen eng ist. Darum lohnt es sich, die Suche vom ersten Tag an zu beginnen.

Das wichtigste Werkzeug ist der Nachweis, dass du vordringlich eine Wohnung brauchst. In Hamburg gibt es dafür zwei Papiere. Den Dringlichkeitsschein stellt das Wohnungsamt im Bezirk aus, wenn du einen Wohnberechtigungsschein-Anspruch hast und besonders dringend eine Wohnung brauchst. Die Dringlichkeitsbestätigung stellt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle aus, wenn du wohnungslos bist oder es zu werden drohst. Mit diesen Nachweisen bewirbst du dich bevorzugt auf geförderte Wohnungen, die für vordringlich Wohnungssuchende gebunden sind. Ein Anrecht auf eine bestimmte Wohnung entsteht dadurch nicht, und du musst dich weiterhin selbst bewerben.

Hilfreich bei der Wohnungssuche:

Hast du eine Wohnung gefunden, sprich Umzug und Auszug mit dem Unterkunftsmanagement ab. Die Nutzung endet mit der Rückgabe des Platzes, und die Gebühr läuft bis dahin weiter. Für die Erstausstattung einer leeren Wohnung kannst du beim Jobcenter einen gesonderten Antrag stellen, wenn du Bürgergeld beziehst. Stell ihn vor dem Kauf, sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.

Abgelehnt oder unzufrieden: Was du tun kannst

Lehnt die Fachstelle eine Unterbringung ab, gegen die du Einwände hast, verlange einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen, wenn er eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Bei akuter Obdachlosigkeit hilft ein Widerspruch allein kaum, weil er Wochen dauern kann. In diesem Fall kannst du beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag stellen. Eine Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe oder ein Anwalt mit Beratungshilfeschein unterstützt dich dabei.

Mit den Zuständen in einer Unterkunft unzufrieden zu sein, ist ein anderer Fall. Erster Ansprechpartner ist das Unterkunftsmanagement vor Ort. Geht es um Mängel wie Schimmel, kaputte Heizung oder fehlende Schließmöglichkeiten, schreib die Meldung auf und bewahre eine Kopie auf. Kommt keine Reaktion, wende dich an die Zentrale von f & w. Bei Konflikten mit anderen Bewohnern kann ein Wechsel in eine andere Unterkunft möglich sein. Darüber entscheidet aber die zuweisende Stelle, nicht die Unterkunft allein.

Auch Nachbarn haben Anlaufstellen. Bei neuen Standorten informieren Bezirk und f & w in der Regel vorab und nennen Ansprechpersonen. Beschwerden über Lärm oder Müll richtest du zuerst an das Unterkunftsmanagement, nicht an die Polizei. Das klärt Alltagsprobleme meist schneller.

Angrenzende Ansprüche, die du kennen solltest

Viele Menschen in einer Unterkunft haben Anspruch auf Leistungen, die sie nicht beantragen. Kinder haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Schulbedarf oder Mittagessen. Wer arbeitet und keine Grundsicherung bekommt, prüft Wohngeld, sobald er eine eigene Wohnung hat. Solange er in der Unterkunft lebt, hilft das noch nicht, denn Wohngeld setzt eine eigene Mietwohnung voraus. Ein Wohnberechtigungsschein vom Bezirksamt öffnet den Zugang zu geförderten Wohnungen und ist die Grundlage für den Dringlichkeitsschein.

Wer sich für eine Stelle bei f & w interessiert, findet die Ausschreibungen auf der Website der Anstalt. Gesucht werden regelmäßig Sozialarbeiterinnen, Hausverwalter, Haustechnik und Verwaltungskräfte. Als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber zahlt f & w nach Tarifvertrag, die Eingruppierung steht in der Regel in der Anzeige.

Häufige Fragen

Kann ich mich direkt bei Fördern und Wohnen um einen Platz bewerben?

Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung nicht. Die Plätze vergibt die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirksamt, f & w betreibt die Unterkunft nur. Direkt hingehen kannst du nur zu den Übernachtungsangeboten, also zum Pik As, ins Frauenzimmer und im Winter ins Winternotprogramm.

Wann läuft das Winternotprogramm in Hamburg?

Das Winternotprogramm läuft jedes Jahr vom 1. November bis zum 31. März. Es bietet Schlafplätze für die Nacht und richtet sich an Menschen, die auf der Straße leben. Tagsüber musst du die Räume in der Regel verlassen.

Muss ich für die Unterkunft bezahlen, obwohl ich arbeite?

Ja, mit eigenem Einkommen trägst du die Nutzungsgebühr ganz oder teilweise selbst. Weil die Gebühr vergleichsweise hoch ist, lohnt sich ein Antrag auf aufstockende Leistungen beim Jobcenter. Er kann einen Teil der Kosten abdecken, auch wenn du sonst keinen Anspruch hättest.

Wie lange darf ich in einer f & w-Unterkunft bleiben?

Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Die Unterkunft ist als Übergang bis zur eigenen Wohnung gedacht. Man erwartet von dir, dass du aktiv suchst, etwa mit Dringlichkeitsbestätigung und Bewerbungen bei SAGA und Genossenschaften.

Kann ich mir aussuchen, in welchem Stadtteil ich unterkomme?

Kaum. Die Fachstelle vergibt freie Plätze stadtweit. Gründe wie die Schule deiner Kinder, deinen Arbeitsplatz oder eine laufende Therapie solltest du im Gespräch nennen, damit sie berücksichtigt werden können.