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HVV Fahrradmitnahme: wann dein Rad in Bahn, Bus und Fähre darf

RedaktionVeröffentlicht am
HVV Fahrradmitnahme: wann dein Rad in Bahn, Bus und Fähre darf
Foto: Lukas S auf Unsplash

Bei der HVV Fahrradmitnahme fährt dein Rad kostenlos mit, ein eigenes Fahrradticket brauchst du innerhalb des HVV-Gebiets nicht. Montags bis freitags gelten allerdings Sperrzeiten von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr. In dieser Zeit darf in U-Bahn, S-Bahn, AKN und Bus kein normales Fahrrad mit. Außerhalb dieser Zeiten kommt dein Rad mit, solange Platz ist, und darüber entscheidet am Ende das Personal im Fahrzeug.

Wer in Hamburg pendelt, kennt das Problem: Morgens reicht es mit dem Rad bis zur Haltestelle, abends regnet es, und du willst das Rad mit nach Hause nehmen. Ob das klappt, hängt fast immer von der Uhrzeit ab. Deshalb geht es hier zuerst um die Sperrzeiten und danach um die Unterschiede zwischen den Verkehrsmitteln. Am Ende stehen die Sonderfälle vom Faltrad bis zum Umzug.

Die Sperrzeiten der HVV Fahrradmitnahme gelten werktags morgens und nachmittags

Die Regel ist schnell erklärt. Von Montag bis Freitag gibt es zwei Zeitfenster, in denen Fahrräder draußen bleiben müssen: morgens von 6 bis 9 Uhr und nachmittags von 16 bis 18 Uhr. Das sind die Stunden, in denen die Züge und Busse vor allem Berufspendler, Schülerinnen und Schüler transportieren. In einem vollen Wagen blockiert ein Rad mit rund 1,80 Metern Länge den Platz von mehreren Stehenden, dazu Türbereiche und Mehrzweckflächen.

Übersicht der Sperrzeiten im HVV: Werktags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr gilt eine Sperrzeit, am Wochenende gibt es keine Sperrzeit.
Montags bis freitags gelten zwei feste Sperrzeiten, am Wochenende gibt es keine Einschränkung.

Am Wochenende gibt es keine Sperrzeit. Samstags und sonntags darfst du dein Rad also den ganzen Tag mitnehmen, wieder unter der Bedingung, dass Platz ist. Gerade an sonnigen Samstagen zeigt sich, dass diese Einschränkung zählt: Auf Strecken Richtung Elbe, Stadtrand und Umland füllen sich die Mehrzweckbereiche schnell.

In den Hamburger Sommerferien hebt der HVV die Sperrzeiten traditionell auf, weil der Schülerverkehr wegfällt. Ob das im jeweiligen Jahr wieder so gilt, kündigt der HVV rechtzeitig vor Ferienbeginn an. Prüfe das auf hvv.de, bevor du dich darauf verlässt. Für die übrigen Ferien und für Feiertage, die auf einen Werktag fallen, solltest du die aktuelle Regel ebenfalls dort nachlesen.

Ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Die Sperrzeit betrifft die Zeit, in der du mit dem Rad im Fahrzeug bist. Steigst du um 15:50 Uhr ein und fährst bis 16:25 Uhr, bewegst du dich mitten in die Sperrzeit hinein. Plane deine Fahrt lieber so, dass sie vor 16 Uhr endet oder nach 18 Uhr beginnt. Morgens gilt dasselbe für die Grenze um 9 Uhr.

U-Bahn, S-Bahn, AKN, Bus und Fähre haben unterschiedliche Bedingungen

Das HVV-Gebiet reicht weit über die Stadtgrenze hinaus bis in die angrenzenden Kreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Grundregel ist überall gleich: kostenlos, außerhalb der Sperrzeiten, nur wenn Platz ist. Im Alltag unterscheiden sich die Verkehrsmittel aber deutlich.

U-Bahn der Hochbahn. In den Zügen der Linien U1 bis U4 gibt es Mehrzweckbereiche, erkennbar am Symbol für Fahrrad, Kinderwagen und Rollstuhl an der Außenseite. Dort stellst du dein Rad ab und bleibst dabei. Auf den Innenstadtabschnitten zwischen Hauptbahnhof und Jungfernstieg ist es auch außerhalb der Sperrzeiten oft eng. Steig am besten an Wagenenden ein, wo die Mehrzweckflächen liegen, und blockiere die Türen nicht.

S-Bahn Hamburg. Die S-Bahn fährt auf den Linien durch den City-Tunnel und über die Verbindungsbahn. In den Fahrzeugen gibt es ebenfalls gekennzeichnete Mehrzweckbereiche. Auf Außenästen wie nach Stade, Bergedorf oder Poppenbüttel ist abends meist mehr Platz als auf den Abschnitten durch die Innenstadt.

AKN. Für die Züge der AKN, etwa Richtung Kaltenkirchen, gelten innerhalb des HVV dieselben Sperrzeiten wie für U- und S-Bahn.

Bus. Im Bus ist die Mitnahme außerhalb der Sperrzeiten erlaubt, wenn Platz vorhanden ist. Die Fahrerin oder der Fahrer entscheidet an der Tür. Da Busse nur eine Mehrzweckfläche haben und Rollstühle und Kinderwagen dort Vorrang haben, ist der Bus das Verkehrsmittel, bei dem du am ehesten abgewiesen wirst. Plane für die Rückfahrt eine Alternative ein, wenn du auf einen Bus angewiesen bist.

Hafenfähren. Auf den Fähren der HADAG, die im HVV-Tarif fahren, sind Fahrräder zugelassen. Die Kapazität an Deck ist aber begrenzt, und an warmen Tagen können gerade die Anleger Landungsbrücken und Finkenwerder so voll sein, dass die Besatzung keine Räder mehr an Bord lässt. Ob auf den Fähren eine Sperrzeit gilt, entnimmst du den aktuellen HVV-Bedingungen.

Regionalzüge. Innerhalb des HVV-Gebiets kannst du auch Regionalzüge mit HVV-Fahrkarte nutzen. Ob dort dieselben Sperrzeiten gelten, ist an den HVV-Beförderungsbedingungen zu prüfen, da die Regelungen je nach Verkehrsmittel abweichen können. Sobald du über die HVV-Grenze hinaus fährst, gilt ohnehin der Tarif des anderen Verbunds oder Landes.

Kosten und Gültigkeit: innerhalb des HVV zahlt das Fahrrad nichts

Für viele Zugezogene aus anderen Städten ist das die angenehmste Überraschung: Im HVV brauchst du für dein Fahrrad keinen eigenen Fahrschein. Du selbst brauchst natürlich eine gültige Fahrkarte, also etwa ein Deutschlandticket, eine Einzelkarte oder eine Tageskarte. Die Übersicht zeigt, was in welchem Fall gilt.

SituationKosten für das RadWas du beachten musst
Fahrrad im HVV außerhalb der SperrzeitenkostenlosEigener gültiger Fahrschein, Platz im Fahrzeug
Fahrrad im HVV während der Sperrzeiten (Mo bis Fr, 6 bis 9 und 16 bis 18 Uhr)Mitnahme nicht erlaubtAusnahme laut HVV-Ankündigung, etwa Sommerferien
Zusammengeklapptes Faltradkostenlos, gilt als GepäckMuss gefaltet sein, auch in Sperrzeiten möglich
Fahrt mit dem Deutschlandticket innerhalb des HVVkostenlosDas Deutschlandticket selbst enthält keine Fahrradmitnahme, im HVV ist das Rad aber ohnehin frei
Fahrt über die HVV-Grenze hinaus im Nahverkehrabhängig vom Tarif des Nachbarverbunds oder LandesVorher beim jeweiligen Verkehrsunternehmen prüfen
Fernverkehr ab Hamburg (IC, ICE)eigene Fahrradkarte der Deutschen BahnStellplatzreservierung erforderlich

Wichtig beim Deutschlandticket: Es deckt nur dich ab, dein Rad fährt nicht automatisch überall mit. Im HVV fällt das nicht auf, weil die Mitnahme dort kostenlos ist. Fährst du dagegen mit dem Deutschlandticket in Regionalzügen außerhalb des HVV weiter, kann dort ein Fahrradticket fällig werden. Die Preise und Bedingungen findest du beim jeweiligen Verbund oder bei der Deutschen Bahn.

Schritt für Schritt: so kommt dein Rad reibungslos mit

Einen Antrag oder eine Reservierung gibt es für die HVV Fahrradmitnahme nicht. Trotzdem hängt es an ein paar Handgriffen, ob du mitkommst oder am Bahnsteig stehen bleibst.

  1. Uhrzeit prüfen. Liegt deine Fahrt montags bis freitags ganz oder teilweise zwischen 6 und 9 Uhr oder zwischen 16 und 18 Uhr, bleibt das Rad stehen. Verschiebe die Fahrt oder schließe das Rad an der Haltestelle an.
  2. Fahrschein für dich lösen. Du brauchst eine gültige Fahrkarte, zum Beispiel über die HVV-App, am Automaten oder als Abo. Für das Rad selbst kaufst du nichts.
  3. Aufzug oder Rampe einplanen. Die meisten Hamburger Schnellbahnhaltestellen sind barrierefrei ausgebaut, einige aber noch nicht vollständig. Den aktuellen Stand und defekte Aufzüge zeigt der HVV in seiner Fahrplanauskunft. Auf Rolltreppen hat ein Fahrrad nichts zu suchen, das Risiko eines Sturzes ist dort hoch.
  4. Am richtigen Wagen warten. Die Mehrzweckbereiche liegen meist an den Wagenenden. Wer am Bahnsteig schon an der passenden Stelle steht, muss nicht mit dem Rad durch den halben Zug.
  5. Vorrang beachten. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern. Steigt jemand mit Rollstuhl zu und der Platz reicht nicht, musst du aussteigen oder Platz schaffen.
  6. Beim Rad bleiben. Du bist dafür verantwortlich, dass das Rad nicht umkippt und niemanden verletzt. Halte es fest, gerade beim Anfahren und Bremsen.

Ein Tipp für den Alltag: Wenn du regelmäßig am selben Ort umsteigst, lohnt sich ein Blick auf die Bike-and-Ride-Anlagen an vielen HVV-Haltestellen. Dort stellst du das Rad ab und nimmst es gar nicht erst mit. Das spart Stress in vollen Zügen und umgeht die Sperrzeit ganz.

Was bei Verstoß passiert: Rauswurf statt Bußgeld, aber teuer ohne Fahrschein

Für ein Fahrrad während der Sperrzeit gibt es kein festes Bußgeld wie im Straßenverkehr. Die Folge ist trotzdem unangenehm: Das Personal kann dich nach den Beförderungsbedingungen von der Fahrt ausschließen. Du musst dann an der nächsten Haltestelle aussteigen, und einen Anspruch auf Erstattung hast du in dem Fall nicht.

Anders sieht es aus, wenn du selbst ohne gültige Fahrkarte kontrolliert wirst. Dann verlangt der HVV ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro. Das gilt unabhängig davon, ob du ein Rad dabei hast. Wer ein Abo besitzt, die Karte aber vergessen hat, kann sie in der Regel nachträglich vorzeigen und zahlt dann eine deutlich geringere Bearbeitungsgebühr. Die genauen Beträge und Fristen dafür stehen in den HVV-Tarifbestimmungen.

VerstoßMögliche Folge
Fahrrad während der Sperrzeit im FahrzeugAusschluss von der Fahrt
Fahrrad trotz fehlenden Platzes, etwa bei belegtem MehrzweckbereichAufforderung zum Aussteigen
Behinderung von Türen oder FluchtwegenAusschluss von der Fahrt
Keine gültige Fahrkarte für dichErhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro
Schaden an Fahrzeug oder Personen durch das RadHaftung nach allgemeinem Zivilrecht

Den letzten Punkt unterschätzen viele. Kippt dein Rad beim Bremsen um und beschädigt einen Kinderwagen oder verletzt jemanden, haftest du. Eine private Haftpflichtversicherung deckt solche Fälle meist ab, das lohnt sich zu prüfen.

Sonderfälle: Faltrad, E-Bike, Lastenrad, Umzug und Besuch

Faltrad. Zusammengeklappt gilt ein Faltrad als Gepäck. Damit fällt es aus der Sperrzeitregel heraus, und du kannst es auch morgens um 7:30 Uhr in die volle U3 mitnehmen. Voraussetzung ist, dass es wirklich gefaltet ist. Ein aufgeklapptes Faltrad zählt wie jedes andere Fahrrad. Für Pendlerinnen und Pendler, die auf die Hauptverkehrszeit angewiesen sind, ist das der einzige legale Weg, das Rad täglich mitzunehmen.

Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder, für sie gelten dieselben Regeln wie für normale Räder. Beachte das höhere Gewicht: Ein Pedelec wiegt häufig über 20 Kilogramm. Wenn der Aufzug ausfällt, wird die Treppe schnell zum Problem. Schnellere E-Bikes, die ein Kennzeichen brauchen, sind verkehrsrechtlich Kleinkrafträder. Ob sie mitdürfen, klärst du vorab mit dem HVV.

Lastenräder, Tandems und Anhänger. Diese Fahrzeuge brauchen deutlich mehr Platz als ein normales Rad und passen oft nicht durch die Türen oder in den Mehrzweckbereich. Ob und unter welchen Bedingungen sie mitdürfen, regeln die HVV-Beförderungsbedingungen. Prüfe das vor der ersten Fahrt, statt es am Bahnsteig auszuprobieren.

Tretroller und Kinderräder. Kleine Tretroller, die du zusammenklappen kannst, behandeln die meisten Verkehrsunternehmen wie Gepäck. Kinderfahrräder zählen als Fahrrad und unterliegen damit den Sperrzeiten.

Umzug innerhalb Hamburgs. Wer umzieht und mehrere Räder in die neue Wohnung bringen will, kommt mit dem HVV schnell an Grenzen: Ein Fahrgast, ein Rad, außerhalb der Sperrzeiten. Für zwei Räder brauchst du zwei Personen. Am Wochenende sind die Chancen auf freie Mehrzweckbereiche am größten, besonders früh am Morgen.

Besuch mit Fahrrad. Wenn Freunde oder Familie aus anderen Städten mit dem Rad anreisen, gilt für sie dieselbe Regel: Im HVV fährt das Rad kostenlos mit. Kommen sie mit dem Fernzug am Hauptbahnhof an, brauchen sie für die Strecke bis Hamburg eine Fahrradkarte der Bahn und eine Stellplatzreservierung. Ab dem Hauptbahnhof reicht dann ein HVV-Fahrschein pro Person.

Fahrten ins Umland. Das HVV-Gebiet umfasst Teile von Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Fährst du darüber hinaus, etwa nach Lübeck oder Bremen, verlässt du den HVV-Tarif. Dann gelten die Regeln des dortigen Nahverkehrs, und ein Fahrradticket kann Pflicht sein. Der häufigste Fehler: Leute nehmen an, die kostenlose Mitnahme gelte, solange sie mit dem Deutschlandticket unterwegs sind.

StadtRAD als Alternative. Wenn die Sperrzeit deine Pläne durchkreuzt, kann das Leihradsystem StadtRAD Hamburg helfen. Du lässt dein eigenes Rad an einer Station stehen und nimmst für die letzte Strecke ein Leihrad. Tarife und Stationen findest du auf den Seiten der Stadt.

Häufige Fragen

Kostet die Fahrradmitnahme im HVV etwas?

Nein. Innerhalb des HVV-Gebiets fährt dein Fahrrad kostenlos mit, du brauchst nur für dich selbst einen gültigen Fahrschein. Kosten entstehen erst, wenn du den HVV verlässt oder in den Fernverkehr umsteigst.

Wann darf ich mein Fahrrad im HVV nicht mitnehmen?

Montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr. Am Wochenende gibt es keine Sperrzeit. In den Hamburger Sommerferien hebt der HVV die Sperrzeiten üblicherweise auf, die jeweilige Ankündigung steht auf hvv.de.

Gilt die Sperrzeit auch für ein Faltrad?

Nicht, wenn es zusammengeklappt ist. Dann zählt es als Gepäck und darf auch in der Hauptverkehrszeit mit. Aufgeklappt behandelt der HVV es wie ein normales Fahrrad.

Ist die Fahrradmitnahme im Deutschlandticket enthalten?

Nein, das Deutschlandticket gilt nur für die Person. Im HVV spielt das keine Rolle, weil die Mitnahme dort ohnehin kostenlos ist. Außerhalb des HVV kann ein eigenes Fahrradticket nötig sein.

Kann mich der Busfahrer mit Fahrrad abweisen?

Ja. Im Bus entscheidet das Fahrpersonal, ob Platz ist. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang, und ist die Mehrzweckfläche belegt, musst du auf den nächsten Bus warten.