Amt für Migration Hamburg: Zuständigkeit, Termine und Gebühren

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Amt für Migration Hamburg: Zuständigkeit, Termine und Gebühren

Das Amt für Migration Hamburg ist die Ausländerbehörde der Stadt und gehört zur Behörde für Inneres und Sport. Hier beantragst oder verlängerst du deinen Aufenthaltstitel, hier läuft die Einbürgerung, und den Termin dafür buchst du in aller Regel online über das Hamburg Serviceportal. Eine Aufenthaltserlaubnis kostet nach der bundesweit geltenden Aufenthaltsverordnung 100 Euro, eine Verlängerung 93 oder 96 Euro, eine Einbürgerung 255 Euro.

Wichtig für den Einstieg: Das Amt ist intern nach Personengruppen aufgeteilt. Fachkräfte, Studierende und Forschende landen meist im Hamburg Welcome Center, Asylsuchende im Ankunftszentrum in Rahlstedt, Einbürgerungswillige in der Einbürgerungsabteilung. Wer bei der falschen Stelle anfragt, verliert Wochen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer für dein Anliegen zuständig ist.

Wer beim Amt für Migration Hamburg was bearbeitet

Hamburg bündelt das Ausländerrecht in einem Landesamt. Das ist ein Unterschied zu vielen Flächenländern, wo jeder Kreis eine eigene Ausländerbehörde hat. Für dich bedeutet das: Egal ob du in Harburg, Bergedorf oder Eimsbüttel gemeldet bist, die Regeln und das Buchungssystem sind dieselben. Welche Abteilung zuständig ist, richtet sich nach deinem Aufenthaltszweck.

Hamburg Welcome Center: Hier kümmert sich das Amt um internationale Fachkräfte, Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte EU, Forschende, Studierende und ihre Familienangehörigen. Auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Paragraf 81a Aufenthaltsgesetz läuft über diese Stelle. Arbeitgeber, die jemanden aus dem Ausland einstellen wollen, wenden sich ebenfalls an das Welcome Center.

Ankunftszentrum Rahlstedt: Wer in Hamburg Asyl sucht, wird hier registriert. Am selben Standort sitzt eine Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das über den Asylantrag selbst entscheidet. Das Amt für Migration ist danach für den aufenthaltsrechtlichen Teil zuständig, also für Aufenthaltsgestattung, Duldung oder den Titel nach einer Anerkennung.

Einbürgerung: Anträge auf die deutsche Staatsangehörigkeit bearbeitet eine eigene Abteilung des Amtes. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 27. Juni 2024 in Kraft trat, ist die Zahl der Anträge bundesweit stark gestiegen, was du bei der Planung einrechnen solltest.

Allgemeine Ausländerangelegenheiten: Alle anderen Aufenthaltszwecke, etwa Familiennachzug zu Deutschen, humanitäre Titel oder die Niederlassungserlaubnis außerhalb der Fachkräftewege, bearbeiten die übrigen Abteilungen. Welche das für dich ist, zeigt das Serviceportal, sobald du dort dein Anliegen auswählst.

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger brauchen das Amt meist gar nicht. Sie genießen Freizügigkeit, eine Anmeldung im Kundenzentrum reicht. Ins Spiel kommt die Ausländerbehörde erst, wenn Familienangehörige aus einem Drittstaat nachziehen, die eine Aufenthaltskarte benötigen.

Voraussetzungen: Wann du beim Amt für Migration Hamburg einen Antrag stellen musst

Grundsätzlich musst du dich an das Amt wenden, sobald du als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staats länger als 90 Tage in Hamburg bleiben willst oder dein bisheriger Titel ausläuft. Typische Anlässe sind diese:

Für die Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 9 Aufenthaltsgesetz brauchst du im Regelfall fünf Jahre Aufenthaltserlaubnis, 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 und Grundkenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung, die du meist mit dem Test „Leben in Deutschland“ nachweist. Für Fachkräfte gibt es kürzere Wege: Nach Paragraf 18c Aufenthaltsgesetz reichen drei Jahre. Wer eine Blaue Karte EU hat, kann schon nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis bekommen, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten.

Bei der Einbürgerung gilt seit Juni 2024 eine Voraufenthaltszeit von fünf Jahren. Mehrstaatigkeit ist seitdem allgemein erlaubt, du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit also nicht mehr aufgeben. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem Deutsch auf Niveau B1, der bestandene Einbürgerungstest und dass du deinen Lebensunterhalt grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe sicherst.

Eine Voraussetzung wird oft übersehen, weil sie gar nicht beim Amt für Migration liegt: Du musst in Hamburg gemeldet sein. Die Anmeldung erledigst du im Kundenzentrum deines Bezirksamts, und die Meldebescheinigung gehört zu fast jedem Antrag.

Unterlagen zum Abhaken

Welche Dokumente konkret verlangt werden, hängt vom Aufenthaltszweck ab. Das Serviceportal zeigt zu jedem Anliegen eine eigene Liste. Für die meisten Anträge auf Erteilung oder Verlängerung brauchst du aber diese Grundausstattung:

Ausländische Urkunden müssen in der Regel übersetzt sein, oft von einer in Deutschland vereidigten Übersetzerin oder einem vereidigten Übersetzer. Je nach Ausstellungsland verlangt das Amt zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Kümmere dich darum früh, denn die Beschaffung aus dem Herkunftsland dauert oft länger als der eigentliche Antrag.

Ablauf: vom Online-Antrag bis zur Karte

Der Weg zum Aufenthaltstitel verläuft in Hamburg in mehreren Schritten. Einiges geht komplett online, für die Abgabe der Fingerabdrücke und die Abholung der Karte musst du aber persönlich erscheinen.

1. Anliegen im Serviceportal auswählen (online). Auf serviceportal.hamburg.de suchst du dein konkretes Anliegen, etwa „Aufenthaltserlaubnis verlängern“ oder „Blaue Karte EU beantragen“. Dort erfährst du, welche Abteilung zuständig ist und ob du den Antrag digital stellen kannst. Für viele Fälle ist das inzwischen möglich, inklusive Upload der Nachweise.

2. Antrag rechtzeitig stellen (online). Das ist der wichtigste Schritt überhaupt. Stellst du den Antrag auf Verlängerung, bevor dein Titel abläuft, gilt dein bisheriger Aufenthaltstitel nach Paragraf 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung fort. Du bist dann weiter legal in Deutschland und darfst in der Regel weiter arbeiten. Als Nachweis bekommst du eine Fiktionsbescheinigung.

3. Termin vor Ort (Präsenz). Für den elektronischen Aufenthaltstitel nimmt das Amt deine Fingerabdrücke auf, prüft die Originale und gleicht das Foto ab. Den Termin vergibt das Amt über das Online-System oder lädt dich nach Eingang des Antrags ein. Bring alle Originale mit, auch wenn du sie vorher hochgeladen hast.

4. Produktion der Karte. Den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) stellt die Bundesdruckerei in Berlin her. Bis die Karte in Hamburg ankommt, vergehen mehrere Wochen. Du bekommst per Post einen PIN-Brief, den du zur Abholung brauchst.

5. Abholung (Präsenz). Mit Reisepass und PIN-Brief holst du die Karte ab. Ab dann ist die Fiktionsbescheinigung hinfällig.

Bei der Einbürgerung sieht der Ablauf anders aus: Du stellst den Antrag in Hamburg online, lädst Zertifikate und Nachweise hoch und wartest auf die Bearbeitung. Am Ende steht die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Erst danach beantragst du im Kundenzentrum deinen deutschen Personalausweis und Reisepass.

Gebühren beim Amt für Migration Hamburg

Die Gebühren legt nicht Hamburg fest, sondern der Bund in den Paragrafen 44 bis 54 der Aufenthaltsverordnung beziehungsweise im Staatsangehörigkeitsrecht. Sie sind deshalb in jeder deutschen Ausländerbehörde gleich hoch. Gezahlt wird meist bei Antragstellung oder beim Termin.

LeistungGebühr
Aufenthaltserlaubnis, auch Blaue Karte EU100 Euro
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis um bis zu drei Monate96 Euro
Verlängerung um mehr als drei Monate93 Euro
Niederlassungserlaubnis, allgemein113 Euro
Niederlassungserlaubnis für Selbstständige124 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte147 Euro
Fiktionsbescheinigung13 Euro
Verpflichtungserklärung für Besuch aus dem Ausland29 Euro
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (Paragraf 81a AufenthG)411 Euro
Einbürgerung, Erwachsene255 Euro
Einbürgerung, minderjährige Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden51 Euro
Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest25 Euro

Für Minderjährige ermäßigen sich viele Gebühren für Aufenthaltstitel. Türkische Staatsangehörige zahlen aufgrund des Assoziationsabkommens zwischen der EU und der Türkei bei vielen Titeln deutlich weniger. Wer Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen; das Amt prüft das im Einzelfall.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist der einzige echte Expressweg. Für die 411 Euro beantragt der Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft die Vorabzustimmung, und das Amt koordiniert Anerkennung, Bundesagentur für Arbeit und Botschaft mit gesetzlich verkürzten Fristen. Für die Verlängerung eines bestehenden Titels gibt es dagegen keine kostenpflichtige Beschleunigung.

Zur Bearbeitungsdauer veröffentlicht das Amt keine verbindlichen Fristen. Plane großzügig: Die Herstellung der Karte allein dauert Wochen, und gerade Einbürgerungsverfahren ziehen sich häufig über viele Monate. Deshalb ist der rechtzeitige Antrag aus Schritt 2 so entscheidend.

Fallstricke aus der Praxis

Antrag zu spät gestellt. Läuft dein Titel ab, bevor dein Antrag eingegangen ist, entfällt die Fortgeltungswirkung. Du bist dann ohne Aufenthaltsrecht, darfst unter Umständen nicht arbeiten, und dein Arbeitgeber muss dich freistellen. Die Behörde kann zwar nach Paragraf 81 Absatz 4 Satz 3 Aufenthaltsgesetz eine Fortgeltung anordnen, darauf hast du aber keinen Anspruch. Stell den Verlängerungsantrag deshalb sechs bis acht Wochen vor Ablauf, auch wenn du noch keinen Termin hast. Entscheidend ist der Eingang des Antrags, nicht der Termin.

Kein Nachweis über den Eingang. Speichere die Eingangsbestätigung des Online-Antrags oder schick Anträge per E-Mail mit Lesebestätigung. Fragt der Arbeitgeber oder eine Kontrolle am Flughafen nach, ist das dein Beleg, bis die Fiktionsbescheinigung da ist.

Reisen mit Fiktionsbescheinigung. Eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 81 Absatz 4 berechtigt in Verbindung mit dem abgelaufenen Titel grundsätzlich zur Wiedereinreise. Bei anderen Formen der Fiktion, etwa nach Absatz 3, ist das nicht der Fall. Prüf vor jeder Auslandsreise, welches Kästchen auf deiner Bescheinigung angekreuzt ist.

Neuer Pass, alter Titel. Der eAT ist an deine Passnummer gekoppelt. Bekommst du einen neuen Pass, musst du das dem Amt melden. Das ist keine Formsache: Bei der Einreise fallen Abweichungen auf.

Umzug innerhalb Hamburgs. Ziehst du von Altona nach Wandsbek, bleibt das Amt für Migration zuständig. Du musst den Umzug aber im Kundenzentrum ummelden, und die Adresse auf dem eAT wird angepasst. Ziehst du in ein anderes Bundesland, etwa nach Norderstedt in Schleswig-Holstein, wechselt die Zuständigkeit zur dortigen Ausländerbehörde des Kreises Segeberg, und dein laufendes Verfahren wird abgegeben.

Vertretung ohne Vollmacht. Begleitet dich eine Freundin, ein Arbeitgeber oder eine Beratungsstelle, braucht diese Person eine schriftliche Vollmacht, wenn sie für dich Auskünfte einholen oder Unterlagen nachreichen soll. Fingerabdrücke und Unterschrift auf dem eAT-Antrag kann sie dir nicht abnehmen.

Falsches Foto. Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Behörden für den elektronischen Aufenthaltstitel keine Papierfotos mehr. Das Bild kommt entweder digital von einem dafür zugelassenen Fotostudio oder wird am Fotoautomaten in der Behörde aufgenommen.

Bescheid nicht verstanden. Lehnt das Amt einen Antrag ab, steht im Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. In Hamburg ist dagegen in vielen Fällen direkt die Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg möglich, die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung. Kostenlose Beratung bieten unter anderem die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) für Menschen mit geringem Einkommen.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amt für Migration Hamburg am schnellsten?

Der verlässlichste Weg führt über das Hamburg Serviceportal. Dort wählst du dein Anliegen, stellst den Antrag online und bekommst die passende Kontaktmöglichkeit der zuständigen Abteilung angezeigt. Telefonisch erreichst du das Amt über die Behördennummer 115, die dich an die richtige Stelle verweist. Ohne Termin vor Ort aufzutauchen, ist bei regulären Anliegen nicht vorgesehen.

Darf ich arbeiten, wenn mein Aufenthaltstitel abgelaufen ist und ich auf den Termin warte?

Wenn du die Verlängerung vor Ablauf beantragt hast, gilt dein bisheriger Titel mit allen Bedingungen fort, also auch mit der Erlaubnis zur Beschäftigung. Dein Arbeitgeber darf dich weiter beschäftigen und sollte sich die Fiktionsbescheinigung oder die Eingangsbestätigung zeigen lassen. Hast du den Antrag erst nach Ablauf gestellt, gilt das nicht automatisch.

Bin ich als EU-Bürgerin beim Amt für Migration Hamburg richtig?

In der Regel nicht. Als Staatsangehörige eines EU-Staats, Islands, Liechtensteins oder Norwegens brauchst du keinen Aufenthaltstitel, die Anmeldung im Kundenzentrum genügt. Schweizer Staatsangehörige erhalten auf Antrag ein Aufenthaltsdokument. Das Amt wird erst zuständig, wenn ein Familienmitglied aus einem Nicht-EU-Staat eine Aufenthaltskarte braucht.

Was kostet die Einbürgerung in Hamburg insgesamt?

Die Gebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das gemeinsam mit den Eltern eingebürgert wird. Dazu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie die Kosten für einen Deutschkurs und das Sprachzertifikat, sofern du noch keinen B1-Nachweis hast. Nach der Einbürgerung fallen im Kundenzentrum die Gebühren für Personalausweis und Reisepass an.

Wer ist zuständig, wenn ich für Besuch aus dem Ausland bürgen will?

Die Verpflichtungserklärung, die viele Botschaften für ein Besuchsvisum verlangen, gibst du beim Amt für Migration ab. Sie kostet 29 Euro. Du brauchst dafür Pass oder Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise und die Daten der eingeladenen Person. Mit der Unterschrift verpflichtest du dich, alle Kosten des Aufenthalts zu tragen, im Zweifel auch eine Krankenbehandlung oder die Rückreise.